WAS können wir leisten?
Gesetzliche Betreuung:
Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten, nach §1821 BGB insbesondere wenn die betreute Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.
Finanzielle Betreuung:
Verwaltung von finanziellen Angelegenheiten, wie Budgetierung, Rechnungszahlungen und Steuererklärungen, im Namen der betreuten Person.
Soziale Betreuung:
Organisation von sozialen Aktivitäten und Pflege von sozialen Kontakten, um die Lebensqualität der betreuten Person zu verbessern.
Gesundheitsbetreuung:
Koordination von Arztbesuchen, Medikamentenverwaltung und Überwachung des allgemeinen Gesundheitszustands der betreuten Person.
Wohnsituation und Pflegeeinrichtungen:
Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Wohnmöglichkeiten, Betreuungseinrichtungen oder Pflegeheimen, falls erforderlich.
Angehörigenunterstützung:
Beratung und Unterstützung für Angehörige bei Fragen rund um die Betreuung und Pflege ihrer Familienmitglieder.
Krisenintervention:
Handhabung von Notfällen oder kritischen Situationen, um eine angemessene Unterstützung und Lösungen zu bieten.
Alltagsunterstützung:
Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Reinigen, Kochen und Transport.
Dokumentation und Berichterstattung:
Führung von detaillierten Aufzeichnungen über die Betreuungsdienstleistungen und regelmäßige Berichterstattung an die betreute Person oder deren Familie.
Rechtliche Vertretung:
Vertretung der betreuten Person in rechtlichen Angelegenheiten, falls erforderlich.
Bildungsunterstützung:
Hilfe bei der Organisation von Bildungs- und Informationsveranstaltungen für die betreute Person und deren Familie.
Selbstbestimmungsförderung:
Förderung der Selbstbestimmung und Autonomie der betreuten Person, soweit dies möglich ist.
und noch vieles mehr...
Für WEN können wir das leisten?
Ältere Menschen:
Berufsbetreuer können sich auf die Bedürfnisse älterer Menschen konzentrieren, die Unterstützung bei rechtlichen, finanziellen und alltäglichen Angelegenheiten benötigen.
Menschen mit Behinderungen:
Eine Zielgruppe können Menschen mit physischen oder geistigen Behinderungen sein, die aufgrund ihrer Einschränkungen Hilfe bei der Lebensführung benötigen.
Menschen mit psychischen Erkrankungen:
Berufsbetreuer können Dienstleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen anbieten, die Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags und der Organisation ihres Lebens benötigen.
Angehörige von Betreuten:
Berufsbetreuer können ihre Dienste auch auf Angehörige von betreuten Personen ausweiten, um ihnen Unterstützung und Beratung in Bezug auf die Betreuung ihrer Familienmitglieder anzubieten.
Berufstätige, die wenig Zeit haben:
Personen, die aufgrund von beruflichen Verpflichtungen wenig Zeit haben, können Berufsbetreuer in Anspruch nehmen, um die Verwaltung ihrer Angelegenheiten zu erleichtern.
Menschen in Notfallsituationen:
Berufsbetreuer können Dienste für Menschen in akuten Notfallsituationen anbieten, beispielsweise nach einem Unfall oder einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Menschen in Übergangsphasen:
Personen in Übergangsphasen des Lebens, wie dem Übergang in den Ruhestand oder nach dem Verlust eines Lebenspartners, könnten Unterstützung durch einen Berufsbetreuer benötigen.
Menschen mit Migrationshintergrund:
Berufsbetreuer können auch spezialisierte Dienstleistungen für Menschen mit Migrationshintergrund anbieten, die möglicherweise zusätzliche Unterstützung bei der Integration und Bewältigung administrativer Aufgaben benötigen
und noch viele mehr...